Pocket - Bike - Mini - Bike


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Als Pocket Bike (eng. Taschen-Motorrad), auch Minibike (Der Begriff Pocketbike ist korrekter, also Vorsicht vor der Verwechslung mit den großen Minibikes mit mindesten 50ccm!) genannt, werden motorisierte Zweiräder bezeichnet, welche die Maße 110 cm x 50 cm x 50 cm nicht überschreiten. Optisch lehnen sich Pocket Bikes in der Regel an existierende Motorräder an, manchmal in Form von möglichst exakten Kopien, sog. Replikate (auch Replicas).

Die Pocketbikes wurden in Italien erfunden wo sich auch die meisten namhaften Hersteller dieser Mopeds befinden.

Qualitativ minderwertige Produkte kann man für schon ca. 80€ erwerben, Markenbikes kosten 2500€ und mehr. Man bekommt dann ein hochwertig verarbeitetes Pocketbike mit 50 ccm und ca. 20 PS Leistung, die für eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 100 km/h ausreichen.

 

Antriebstechnik

Üblicherweise verfügen Pocket Bikes nicht wie ihre großen Vorbilder über komplizierte Schaltgetriebe. Stattdessen wird die Antriebsenergie über eine Fliehkraftkupplung an ein kleines Ritzel übertragen, welches die Energie über eine Antriebskette an das Kettenblatt weiter gibt. Mögliche Übersetzungsverhältnisse sind Ritzel 6 bis 10 Zähne und Kettenblatt 60 bis 80 Zähne. Eine andere Antriebsart hat das Dirtbike. Dabei wird die Energie des Motors auf eine Fliehkraftkupplung dann auf eine Untersetzung und schließlich wie bei dem Pocketbike auf ein kleines Ritzel übertragen, welches die Energie über eine Antriebskette an das Hinterradritzel weiter gibt. Das Gewicht des Fahrers wird vom Hersteller meist auf 110kg begrenzt.

Namensschilder mit individuellen Wunschtexten

Motoren

In den meisten Pocket-Bikes werdenZweitaktmotoren mit einem Hubraum von 39 cm³ bis 130cm³ verbaut. Diese Motoren eignen sich durch ihre vergleichsweise simple Technik und kleine Bauweise gut für das Pocket Bike-Konzept. Es werden sowohl Luft- als auch Wasser-gekühlte Motoren verbaut. Gestartet wird unabhängig von der Bauweise meist über einen Seilzugstarter, seltener auch über einen elektrischen Starter.Die Motoren werden über Vergaser gespeist. Üblich sind hier[Flachschiebervergaser und Rundschiebervergaser.

Bremsen

Vorderrad Scheibenbremsen (starr oder schwimmend gelagert) bis 160 mm Durchmesser einfache oder Doppelscheibe in der Regel mit Einkolben Bremssattel (schwimmend gelagert) über einen Seilzug betätigt.Hinterrad Scheibenbremse (starr gelagert) bis 110 mm Durchmesser eine Scheibe in der Regel mit Einkolben Bremssattel (schwimmend gelagert) über einen Seilzug betätigt.Es gibt mittlerweile auch Hydraulische Bremsanlagen mit Mehrkolben Bremssattel.Mit etwas Handwerklichem Geschick kann man auch Hydraulische Bremsanlagen vom Mountainbike montieren

Tuning

Nicht zuletzt bedingt durch die simple Motorbauweise erfreut sich die Leistungssteigerung (''Tuning'') dieser Motoren großer Beliebtheit. Zudem wird meist auch die Optik verbessert zum Beispiel durch Neulackierungen oder Chromfarbene Anbauteile.Die Leistungssteigerung kann hierbei durch das Bearbeiten der Originalteile oder durch Zubehörteile erfolgen.

1. Chinabikes (Chinakracher)

2. Markenbikes (Minis / Midis)

Weiter können diese dann in luftgekühlt und wassergekühlt aufgeteilt werden.Das Modell "B1 Origami" von Blata ist wohl das bekannteste Markenbike und wird von Chinesen eifrig kopiert und in der Regel als "C1" bezeichnet, natürlich in Qualität und Leistung nicht mit dem Original zu vergleichen.Dirtbikes werden meist nicht Pocketbikes genannt sondern schlicht Minidirt.

Motorsport

 Ein Pocketbike ist ein Motorsportgerät und sollte daher nur auf einem abgesperrten Gelände (Rennstrecke) und mit kompletter Sicherheitsausrüstung (Helm, Handschuhe, Lederkombi) gefahren werden.Es gibt zahlreiche National Meisterschaften in den einzelnen Ländern z.B. die deutsche Meisterschaft und auch eine Europameisterschaft. Das Reglement in der deutschen Meisterschaft teilt die Fahrer in 4 Klassen ein. Klasse 1+2 Schüler bis 16 Jahren die Leistung der Mopeds ist auf ca. 7 PS beschränkt. Klasse 3 Senior Mini ab 16 Jahren Minibikes 2-takter bis 50 ccm und 4-takter bis 90 ccm ohne Leistungsbeschränkung. Klasse 4 Senior Midi wie Klasse 3 jedoch mit Midibikes (etwas größer). In den Klassen 1 bis 4 sind Ausschließlich Markenbikes Namhafter Hersteller zugelassen. Dann gibt es noch die Klasse 5 Chinabikes die aber sehr selten Ausgeschrieben wird. Näheres dazu beim DMV bzw. DMSB

 

Rechtliches

Das Führen von Pocketbikes im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht erlaubt. Zur Zeit ist es in Deutschland nicht möglich eine Zulassung für die Bikes zu bekommen. Daraus folgt ein fehlender Versicherungsschutz. Zudem wird eine Fahrerlaubnis (meist Klasse A oder A1) benötigt. Wer also ein solches Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, macht sich strafbar (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz (wenn über 125ccm Hubraum), ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Zulassung Außerdem werden in einem solchen Fall die Pocketbikes durch die Polizei sichergestellt und von einem Gutachter überprüft, was zusätzlich noch mehrere 100 Euro kosten kann. Wichtig zu wissen ist auch, dass im Falle eines Unfalls keine Versicherung die entstandenen Sach- und oder Personenschäden übernimmt.

Pocketbikes mit Straßenzulassung

Seit einiger Zeit gibt es Pocketbikes mit einer Straßenzulassung. Das Pocketbike mit dem Modellnamen NeSSXP1 darf mit einem Führerschein der Klasse M (ab 16 Jahren) gefahren werden. Die Versicherung ist wie bei einem normalen Motorroller. Das Bike hat 49ccm³ und fährt 45 km/h bei einer Leistung von 3,5 Pferdestärke|PS.

Pocket-Bikes sind kleine Zweiräder, die bis 24kg schwer und etwa einen Meter lang sein können. Die Sitzhöhe liegt etwa bei 40 bis 50cm. Die Motorisierung besteht aus einem Einzylinder-Zweitaktmotor (Rasenmähermotor), der zwischen 1,6 und 16 PS stark sein kann. Höchstgeschwindigkeiten liegen teilweise bei über 70 km/h.


Pocket-Bike, Mini-Bike , Midi-Bike, Dirt-Bike ...

Gegenwärtig überschwemmen Produkte aus Fernost den europäischen Markt. Sie werden vor allem im Internet (Ebay) und sogar in Möbelhäusern, Kleinmärkten und Versicherungsläden zum Kauf angeboten.

Importeure und Verkäufer müssen dabei wichtige Bestimmungen beachten. Der Importeur bestimmt bei der Einfuhr auf den deutschen Markt die bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes. Soll das Minibike für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden, benötigt es eine Betriebserlaubnis oder einen Fahrzeugbrief.

Die überwiegende Anzahl der Pocket-Bikes sind jedoch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt und fallen somit unter das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, da für sie keine spezialgesetzliche Regelung zutrifft. Es sind auch keine Spielzeuge, da Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gem. der Spielzeugrichtlinie generell ausgeschlossen sind.

Importeur und Händler sind verpflichtet, dass Pocket-Bikes gem. der Maschinenrichtlinie mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet ist und eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache an den Käufer ausgehändigt wird. Aus dieser Betriebsanleitung muss die bestimmungsgemäße Verwendung sowie Hinweise zur sachwidrigen Verwendung (d.h. keine Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum) hervor.

Grundsätzlich dürfen solche Fahrzeuge nur auf Privatgrundstücken bzw. abgesperrten Parkplätzen (nur mit Zustimmung des Eigentümers) benutzt werden.

pocket-bike-fahren

Im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung handelt es sich bei Pocket-Bikes zweifelsohne um ein Kraftfahrzeug, so dass für das Führen im öffentlichen Straßenverkehr gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind. Da das Pocket-Bike Geschwindigkeiten von mehr als 45 km/h erreicht,  ist die Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A erforderlich. Weiterhin müssen Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h, die im öffentlichen Verkehr geführt werden, zugelassen sein.

Das Pocket-Bike ist als Kraftrad einzustufen und benötigte damit die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein amtliches Kennzeichen. Nach derzeitiger Rechtslage hat das Pocket-Bike keine Betriebserlaubnis und ist deshalb nicht zulassungsfähig.

Weiterhin sind für Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Inland eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Steuerpflicht zu beachten.

Wer somit ein Pocket-Bike im öffentlichen Verkehrsraum führt, muss mit folgenden Strafen rechnen: Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn keine Fahrerlaubnis (A, A1) vorhanden ist; Anzeige wegen Fahrens ohne Zulassung und Pflichtversicherung; Anzeige wegen Verstoß gegen die Abgabeordnung. Wer als Elternteil seinem Kind das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt, wird wegen des Anordnens/Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

Seit diesem Jahr werden gedrosselte Pocket-Bikes bis 40 km/h für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen. Dafür wird ein Versicherungskennzeichen sowie die FE-Klasse M benötigt.

Eine rasende Gefahr
Die geringe Größe des Pocket-Bikes macht eine sichere bzw. gefahrlose Fahrweise unmöglich. Sie sind nicht mit Scheinwerfern und Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet, die Bremsen entsprechen nicht den gefahrenen Höchstgeschwindigkeiten und ihre Reifen haben kein Profil. Die niedrige Sitzposition führt dazu, dass sie für andere Verkehrsteilnehmer kaum erkennbar und bei Unfällen schwerste Verletzungen vorprogrammiert sind.

 

hier einige Videos

Minibike Versuch von Kalle und Aaron

auf der alten Kartbahn in Herford-Enger

 

25.08.05. Minibike Kalle Video 2

 

25.08.05. Minibike Kalle Video 3

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